Modulprüfungen
Einleitung
Neben der Allgemeinbildung und der IPA bilden die grundlagenbezogenen
und die schwerpunktbezogenen Module je einen Qualifikationsbereich,
aus denen am Ende der Lehre je eine Fachnote für das eidgenössische
Fähigkeitszeugnis resultiert.
Jedes einzelne Modul wird mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen, mit
dem überprüft wird, ob die Kandidaten und Kandidatinnen über verlangte
Handlungskompetenz verfügen.
Akkreditierte Schulen und Institutionen überprüfen nach dem
Grundsatz «wer lehrt, prüft» die Erreichung der vorgegebenen Kompetenzen
selbst. Die PK validiert die Modulprüfungen und visitiert die
Durchführung periodisch.
Bei der Erstellung der Modulprüfungen sind Schulen und andere ausbildende
Institutionen an die verbindlichen Vorgaben aus der Modulidentifikation
gebunden. Dabei sind neben den formalen Aspekten insbesondere folgende
Punkte von zentralem Interesse:
- Welche Handlungskompetenzen werden mit der Modulprüfung nachgewiesen?
Dazu sind die in der Modulidentifikation definierten Handlungsziele zu
beachten.
- Welche Rahmenbedingungen sind beim Kompetenznachweis einzuhalten?
- Verbindung zu anderen Modulen. Kompetenznachweise dürfen keine
modulfremden Kompetenzen überprüfen, weil der Kompetenznachweis in
einem solchen Fall weder valid noch chancengerecht wäre.
Können modulfremde Kompetenzen aus praktischen Gründen nicht völlig
ausgeschlossen werden, so muss ihre Bedeutung für die Beurteilung so
gering wie möglich sein.
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